Copyright - SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS — MARKEN-, DESIGN- UND URHEBERRECHTSHINWEIS
Aipax Brands e.K. • Siriusstraße 6 • 12524 Berlin • Deutschland
Hinweis zum Schutz unserer gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Designs, Marken und KI-gestützten Schutzgüter im deutschen, europäischen und internationalen Rechtsraum.
Stand: Juni 2026
PRÄAMBEL
Dieser Hinweis betrifft die Nutzung der Schutzgüter, die Aipax Brands e.K. (nachfolgend Aipax Brands) entwickelt, vertreibt, vermittelt, lizenziert oder auf eigenen sowie fremden Plattformen (Online-Shops, Marktplätzen, Social-Media-Kanälen) veröffentlicht. Aipax Brands schützt eigene Inhalte; an vermittelten Drittprodukten und ‑inhalten stehen die Rechte dem jeweiligen Rechtsinhaber zu.
Aipax Brands verfolgt Verletzungen seiner Schutzrechte konsequent mit den gesetzlich vorgesehenen Mitteln. In der Regel erfolgt zunächst eine Abmahnung; bei Eilbedürftigkeit behalten wir uns den unmittelbaren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor.
ABSCHNITT A — SCHUTZGEGENSTÄNDE UND SCHUTZRECHTE
Die auf unseren Seiten, Shops, Plattformen und in Werbematerialien bereitgestellten Inhalte sind im rechtlich bestehenden Umfang geschützt. Maßgeblich sind die folgenden Kategorien, jeweils soweit die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen vorliegen:
1. Marken und geschäftliche Bezeichnungen
Unsere Logos, Marken, Firmennamen, geschäftlichen Bezeichnungen, Domains, Produkt- und Kollektionsnamen sind geschützt,
• soweit sie als Marke eingetragen sind (§ 14 MarkenG) oder durch Benutzung Verkehrsgeltung erlangt haben (§ 4 Nr. 2 MarkenG), bzw.
• als Unternehmenskennzeichen oder Werktitel nach § 5, § 15 MarkenG.
In diesem Umfang stellt jede unbefugte Nutzung, Nachahmung oder Verwendung im geschäftlichen Verkehr ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform eine Schutzrechtsverletzung dar.
2. Produktdesigns und visuelle Gestaltungen
Gestaltungen, Schnitte, Textil- und Verpackungsdesigns sowie Veredelungsformen unserer On-Demand- und Made-to-Order-Produkte sind geschützt,
• als eingetragenes Design nach dem Designgesetz (DesignG), soweit angemeldet,
• als eingetragenes oder nicht eingetragenes Unionsgeschmacksmuster nach der Unionsgeschmacksmuster-Verordnung (VO (EU) 2024/2822), wobei das nicht eingetragene Recht nur befristet (drei Jahre ab erster Offenbarung) und gegen Nachahmung besteht, sowie
• ergänzend nach UrhG und § 4 Nr. 3 UWG, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
3. Visuelle, auditive und audiovisuelle Medienwerke (Urheberrecht)
Fotografien, Grafiken, Layouts, Illustrationen, Werbeclips, Videos, Reels, Musikkompositionen, Soundeffekte und sonstige Medienwerke sind als persönliche geistige Schöpfungen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und internationalen Abkommen (u. a. Berner Übereinkunft) geschützt, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Lichtbilder genießen auch ohne Werkhöhe den Leistungsschutz nach § 72 UrhG, Laufbilder nach § 95 UrhG.
4. KI-gestützte und hybride Medien
Aipax Brands setzt generative KI zur Medienproduktion ein.
• Urheberrechtlicher Schutz besteht, soweit die Inhalte durch menschliche schöpferische Leistung (Konzeption, Auswahl, Bildgestaltung, Post-Production, Retusche, Komposition) die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen; insoweit kommen Schutz als Werk, als Lichtbild (§ 72 UrhG) oder als Sammel-/Datenbankwerk in Betracht.
• Soweit an rein maschinell erzeugten Bestandteilen mangels menschlicher Schöpfungshöhe kein Urheberrecht besteht, schützen wir diese über das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), vertragliche Nutzungsbeschränkungen und – bei wettbewerblicher Eigenart und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – den ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG).
5. Texte, Claims und Slogans
Produktbeschreibungen, Slogans, Marketing- und FAQ-Texte sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Unabhängig davon kann gegen die unmittelbare Übernahme ganzer Inhalte ein Schutz nach § 4 Nr. 3 UWG bestehen.
ABSCHNITT B — NUTZUNGSBEGRENZUNGEN UND VERBOTE
Jede Nutzung unserer Schutzgegenstände, die nicht gesetzlich erlaubt ist (z. B. nach §§ 44a ff., § 51 UrhG) oder für die keine vorherige Lizenzvereinbarung in Textform mit dem Inhaber von Aipax Brands besteht, ist im Umfang der bestehenden Schutzrechte untersagt.
1. Text und Data Mining / KI-Training (Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 UrhG)
Aipax Brands behält sich die Nutzung der auf seinen Plattformen veröffentlichten Inhalte für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG und des Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 ausdrücklich vor.
• Der Zugriff auf unsere Inhalte zum Zweck des Scrapings, Crawlings, der automatisierten Datenextraktion oder des Trainings von KI-, Algorithmen- oder Machine-Learning-Modellen (insbesondere Large Language Models, Bildgeneratoren, Voice-Cloning) ist ohne gesonderte Lizenzvereinbarung untersagt.
• Diesen Nutzungsvorbehalt erklären wir – soweit für maschinell zugängliche Online-Inhalte erforderlich – zusätzlich in maschinenlesbarer Form (siehe Umsetzungshinweise). Wir behalten uns vor, automatisierte Bots und Crawler technisch zu sperren.
2. Unmittelbare Leistungsübernahme im E-Commerce (Shop-Scraping)
Der Einsatz automatisierter Tools zum systematischen Kopieren unserer Produktkataloge, Preise, Beschreibungen, Mockups oder Produktfotos zwecks Platzierung auf eigenen Verkaufsplattformen (z. B. Shopify, Amazon, eBay, TikTok Shop) kann eine unlautere Nachahmung nach § 4 Nr. 3 UWG darstellen, soweit wettbewerbliche Eigenart und die weiteren Voraussetzungen vorliegen, und wird in diesem Umfang verfolgt.
3. Lookalike-Branding und Irreführung
Untersagt sind Webauftritte, Profile oder Werbemittel, die den unzutreffenden Anschein erwecken, im Namen von oder in offizieller Partnerschaft mit Aipax Brands zu handeln, oder die unsere Kennzeichen nachahmen, um Kunden in die Irre zu führen (§§ 5, 5a UWG, § 14, § 15 MarkenG).
ABSCHNITT C — RECHTSFOLGEN BEI VERLETZUNGEN
Bei Verletzung unserer Schutzrechte machen wir die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend. In der Regel mahnen wir zunächst ab; bei Eilbedürftigkeit behalten wir uns den Antrag auf einstweilige Verfügung vor.
1. Zivilrechtliche Ansprüche
• Unterlassung (ggf. strafbewehrt), bei Eilbedürftigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung.
• Schadensersatz, berechnet nach Wahl auf Grundlage des entgangenen Gewinns, des Verletzergewinns oder der Lizenzanalogie (marktübliche Lizenzgebühr). Ein etwaiger Zuschlag (z. B. bei unterbliebener Urheberbenennung) richtet sich nach der einschlägigen Rechtsprechung im Einzelfall.
• Auskunft und Rechnungslegung über Herkunft, Vertriebswege und Umfang der Verletzung.
• Vernichtung und Rückruf rechtsverletzender Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
2. Kostenerstattung
Im Verletzungsfall hat der Verletzer die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwalts- und ggf. Patentanwaltsgebühren nach RVG, Gerichtskosten, erforderliche Kosten der Beweissicherung) nach den gesetzlichen Vorschriften zu erstatten. Der Streitwert wird im Einzelfall durch das Gericht festgesetzt und kann im geschäftlichen Verkehr erheblich sein.
3. Strafrechtliche Hinweise
Die unbefugte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG, gewerbsmäßig § 108a UrhG) und die unbefugte Markennutzung (§ 143 MarkenG) sind strafbewehrt und können mit Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren, bei gewerbsmäßigem Handeln bis zu fünf Jahren) geahndet werden. Diese Taten werden überwiegend nur auf Antrag verfolgt; wir behalten uns die Stellung von Strafanträgen vor.
UMSETZUNGSHINWEISE (kein Bestandteil der Erklärung)
• Marken eintragen: Kernmarken/Logos beim DPMA und/oder als Unionsmarke beim EUIPO anmelden – nur dann greift § 14 MarkenG voll; ohne Eintragung nur eingeschränkter Schutz.
• Designs anmelden: Wichtige Designs als eingetragenes Design (DPMA) oder Unionsgeschmacksmuster (EUIPO, seit 1.5.2025 direkt beim EUIPO) registrieren; das nicht eingetragene Recht ist auf drei Jahre befristet.
• Maschinenlesbarer TDM-Vorbehalt (§ 44b Abs. 3 UrhG): Vorbehalt technisch hinterlegen (robots.txt, ai.txt, TDM Reservation Protocol/tdmrep, Meta-Tags) – Textvorbehalt allein genügt für Online-Inhalte nicht.
• Konsistenz: HRA-Nummer ergänzen (Inhaber Rezan Oktay liegt vor); Abgleich mit AGB, Datenschutzerklärung und KI-Transparenzerklärung (insbesondere KI-Rechte und TDM-Vorbehalt).
• Keine Überdehnung: Nur Rechte berühmen, die tatsächlich bestehen – unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen können Gegenansprüche auslösen (§ 823 BGB, § 4 Nr. 4 UWG).
Aipax Brands e.K. — Schutzrechtshinweis, Stand: Juni 2026
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